Steuerpflichtige Erben
Wenn Vermögen in der Türkei geerbt wird, z.B. eine Immobilie oder Bankguthaben, ist in der Türkei Erbschaftssteuer zu zahlen. Dies gilt grundsätzlich unabhängig von der Staatsangehörigkeit und davon, ob der Erbe in der Türkei lebt oder nicht. Es ist innerhalb von vier Monaten nach Todesfall eine Erbschaftsteuererklärung (veraset ve intikal beyannamesi) abzugeben. In dieser Erklärung werden die Werte der Nachlassgegenstände angegeben. Das Finanzamt rechnet die Erbschaftssteuer aus und erteilt nach Zahlung der Erbschaftssteuer die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Vorher ist die Abhebung des Bankvermögens oder die Übertragung von Erbteilen an Grundstücken nicht möglich.
Jeder türkische Erbe (Türkischer Staatsangehöriger) muss in der Türkei eine Erbschaftssteuererklärung abgeben; auch wenn er nur im Ausland, zum Beispiel in Deutschland, geerbt hat. Die Erklärung kann bei den Türkischen Konsulaten abgegeben werden. Die Abgabe ist nur dann nicht erforderlich, wenn der Erblasser Türke ist, der gesamte Nachlass sich aber in Deutschland befindet und der Erbe ein nicht in der Türkei lebender Deutscher ist.
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Türkei und Deutschland erfasst nicht die Erbschaftssteuer. Dies führt dazu, das der Nachlass in der Türkei auch in Deutschland besteuert wird. Die in der Türkei gezahlte Steuer wird angerechnet.
Wir erstellen gerne für Sie in Deutschland oder in der Türkei die Erbschaftsteuererklärung.
Freibeträge
Der Freibetrag (istisna tutar oder muaf bedel) für Kinder und Ehegatten beträgt für 2021 334.534,- TL.
Bis zu diesem Betrag zahlen die Erben keine Erbschaftssteuern. Für den darüber hinaus gehenden Betrag bis 290.000 TL beträgt die Steuer 1%, für den darüber hinaus gehenden Betrag bis 700.000 TL 3%, darüber hinaus gehenden Betrag bis 1.500.000 TL 5%, darüber hinaus gehenden Betrag bis 2.700.000 TL 7%, und ab 5.190.000 TL 10%.
Beispiel: Wenn das Bankkonto in der Türkei einen Betrag von 400.000 TL aufweist und dieser Betrag zwischen Ehegatte (25%) und einem Kind (75%) geteilt werden, dann zahlt der Ehegatte keine Erbschaftssteuer, da er 100.000 TL erbt. Das Kind erbt 300.000 TL und zahlt auf die ersten 250.125 TL keine Steuer. Auf den Restbetrag von 49.875 TL zahlt er 1% Erbschaftssteuer. Das sind in diesem Fall 498,75 TL (ca. 74€).
Wenn der Ehegatte allein erbt dann beträgt der Freibetrag 500.557 TL (2019)!
Die Freibeträge werden jedes Jahr angepasst. Im Jahr 2020 betrug dieser 306.603,- TL.
Achtung: Geschwistern des Erblassers steht in der Türkei nur ein Minimalfreibetrag von ca. 800 € zu! In Deutschland beträgt dieser immerhin 20.000 €.