Vermögensrecherche / Inkasso Türkei

Wir recherchieren, ob der Schuldner in der Türkei Vermögen hat.

Beispielsfall:

Frau Öztürk lebt in Hamburg und schuldet Herr Meier 50.000 €, der mittlerweile verzweifelt ist. Er hat schon Anwälte in Deutschland eingeschaltet, die Klage gewonnen. Leider war die Zwangsvollstreckung erfolglos. Er vermutet aber, dass die Schuldnerin Vermögen in der Türkei hat.

Das Verfahren in Deutschland ist beendet. Man hat „gewonnen“, das Geld aber trotzdem nicht bekommen. Jetzt kommen wir ins Spiel. Wir recherchieren, ob der Schuldner in der Türkei Vermögen hat. Wenn ja, sind Sie praktisch am Ziel: Das Vermögen kann bereits am Verfahrensbeginn im Eilverfahren (ihtiyadi tedbir) gepfändet (haciz) werden. Der Schuldner ist in der Türkei nicht mittellos. Er hat u.U ein Haus, Wohnung, Bankguthaben, vielleicht Erbanteile, etc. Wir beantragen entweder die Anerkennung des deutschen Urteils. Oder wir starten direkt mit dem Mahnverfahren ohne Titel (ilamsız takip). Die Pfändung von Vermögensgegenständen, wie zum Beispiel Bankguthaben, Wohnungseigentum, Erbteil im Grundbuch kann manchmal Wunder bewirken und die Vergleichsbereitschaft erhöhen.

Für die Recherche ist die Türkische Personalausweisnummer (T.C. Kimlik no.) sehr von Vorteil. Wir können eine landesweite Grundbuchrecherche durchführen lassen. Ein großer Vorteil in der Türkei ist, dass der Vermögensgegenstand direkt am Verfahrensanfang gepfändet werden kann. Dann kann der Schuldner es während des Titelanerkennungsverfahrens nicht veräußern. Ein Mahnverfahren führt kurzfristig zum Erfolg, wenn der Schuldner hiergegen innerhalb von 7 Tagen keinen Widerspruch einlegt.

Ergebnis:

Wir prüfen mit Hilfe von türkischen Anwälten (Avukat), ob der Schuldner Vermögen in der Türkei besitzt. Wenn dies der Fall ist, besteht die Möglichkeit den Vermögensgegenstand am Anfang des Verfahrens zu pfänden. Sie gehen kein Risiko ein. Die Kosten der Rechtsverfolgung betragen zwischen 5 – 15 % der Forderungssumme. Für die Grundbuchrecherche unterbreiten wir Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag. Senden Sie uns hierfür eine Email mit allen Ihnen vorliegenden Informationen und Belegen.  

Rechtsanwalt Serhat KILINÇ

Stand: 24.05.2018