Türkisches Erbrecht

Das Türkische Erbrecht ist im Zivilgesetzbuch (Türk Medeni Kanunu) in den §§ 495 ff. geregelt. Wenn der Todesfall eingetreten ist, soll im Normalfall der Nachlass unter den Erben verteilt werden (mirasın paylaşımı). Wie im deutschen Recht gibt es die gesetzliche Erbfolge, Erben aufgrund eines Testaments (vasiyetname) und Pflichtteilsberechtigte (saklı pay sahipleri).

Auf den folgenden Seiten sind Antworten auf die häufigsten Fragen zum Türkischen Erbrecht formuliert:

  1. Fragen und Antworten zum Thema Erben
  2. Fragen und Antworten zum Thema Erbschein
  3. Fragen und Antworten zum Thema Testament
  4. Fragen und Antworten zum Thema Erbschaftsteuer