Türkische Vollmacht

Wir erstellen für Sie Vollmachten (vekaletname) nach Türkischem Recht in deutscher und türkischer Sprache. Türkische Vollmachten sind ausführlicher als deutsche Vollmachten. Die einzelnen Befugnisse werden konkret beschrieben. Die Vollmachten sind notariell zu beglaubigen oder zu beurkunden.

1. Wir benötigen von Ihnen folgende Dokumente:

  • Ausweiskopien der Vollmachtgeber: Türkischer Personalausweis, nüfus / deutscher Pass, mavi kart (bei ehemaligen Türkischen Staatsangehörigen, wenn vorhanden)
  • Ausweiskopie oder Vor- und Nachname sowie Türkische Personalausweisnummer (T.C. Kimlik No.) des Bevollmächtigten. Bei Anwälten, außerdem die Angabe der Kammer, der sie angehören.
  • ggf. Grundbuchauszug (tapu), Scheidungsurteil, Standesregisterauszug (nüfus kayıt örneği), wenn vorhanden,
  • ggf. sonstige Unterlagen (alte Ausweispapiere, Namensänderungsurkunden, etc.).

Wenn Sie einen Kostenvoranschlag wünschen, senden Sie uns am besten die Dokumente per Email zu.

2. Die von uns vorbereiteten Vollmachten senden wir dem deutschen Notar zu, bei dem Sie beurkunden lassen wollen. In folgenden Fällen muss die Türkische Vollmacht (vekaletname) mit einem Passbild des Vollmachtgebers versehen sein:

  • Scheidungsverfahren,
  • Grundbuchangelegenheiten wie Kauf/Verkauf von Immobilien,
  • KFZ,
  • Vorvertrag Immobilien.

Die Lichtbilder sollen farbig, maximal 6 Monate alt sein und das ganze Gesicht zeigen.

3Wenn Sie Ihr Ausweisdokument verloren haben, kontaktieren Sie uns.

4. Deutscher Notar: Bei bestimmten Arten von Türkischen Vollmachten (zum Beispiel eine Prozessvollmacht) genügt eine  Unterschriftsbeglaubigung. Andere (zum Beispiel Grundbuchangelegenheiten) sind zur Niederschrift zu beurkunden. Diese müssen deutschsprachig sein. Wir bereiten die Vollmacht nach Ihren Wünschen vor und stellen dieses Dokument Ihnen und dem deutschen Notar zur Verfügung. Der deutsche Notar wird im Regelfall ein Dokument nach türkischem Recht nicht erstellen. Bei Unterschriftsbeglaubigungen beglaubigt er nur, dass die geleistete Unterschrift von der genannten Person geleistet wurde. Manche Notare lehnen es ab, ein Originallichtbild auf die Urkunde zu setzen. Das Lichtbild als Farbscan auf der Vollmacht ist nicht ausreichend und eine solche Vollmacht wird vom Türkischen Grundbuchamt nicht anerkannt.

5. Kosten:

a. Unsere Kosten fangen bei 280 € für eine Standard-Prozessvollmacht an und steigen nach Aufwand und Umfang.

b. Die Kosten des Notars richten sich nach der Gerichts- und Notarkostenordnung.

§ 45 (KostO) bestimmt für Beglaubigungen von Unterschriften: „Für die Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen wird ein Viertel der vollen Gebühr, höchstens jedoch ein Betrag von 130 Euro, erhoben. Der Wert ist ebenso zu bestimmen, wie wenn die Erklärung, unter der die Unterschrift oder das Handzeichen beglaubigt wird, beurkundet würde.“ Der Notar wird Sie also nach dem Gegenstandswert, z.B. bei einem Verkauf einer Immobilie, nach dem Kaufpreis, fragen.

§ 98 regelt die Gebühren für die Beurkundungen:

Nach § 98 wird der hälftige Geschäftswert des Geschäfts, auf das sich die Vollmacht bezieht zu Grunde gelegt. Dabei ist Ihr jeweiliger Anteil z.B. an dem Grundstück maßgeblich.

6. Türkische Vollmacht (vekaletname): Kontaktieren Sie uns, wenn Sie eine türkische Vollmacht benötigen (in deutscher oder türkischer Sprache). Der Notarbeamte des Türkischen Konsulats nutzt Standardtexte, vor Ort wird selten ein individueller Text erstellt.

Rechtsanwalt Serhat KILINÇ
Stand: 27.02.2024