Testament

F: Was muss ich machen, wenn der Erblasser ein Testament (vasiyetname) in der Türkei hinterlassen hat?

Antwort: Es ist beim Nachlassgericht ein Testamentseröffnungsverfahren (vasiyetnamenin açılması davası) zu beantragen. Der Richter öffnet nur das Testament, macht also den Inhalt des Testaments bekannt. Ob dieser wirksam ist oder nicht wird hier nicht geprüft. Erben oder Anspruchsteller können innerhalb eines Jahres die Unwirksamkeit des Testaments beantragen, § 559 türk. ZGB.

F: Wie kann ich erfahren, ob mein verstorbener Vater ein Testament hinterlassen hat?

Antwort: Wenn das Testament notariell beglaubigt ist, wird es vom Notar an das lokale Nachlassgericht gesendet, das von Amts wegen ein Testamentseröffnungsverfahren (vasiyetnamenin açılması davası) einleitet. Hier werden die im Türkischen Standesregister mit einer inländischen Anschrift bekannten Erben angeschrieben. Beachte: Jedermann, der ein Testament im Besitz hält ist verpflichtet dieses umgehend an das Friedensgericht (sulh hukuk) zu übergeben, § 595 Türkisches Zivilgesetz (medeni kanun).

F: Was muss ich machen, um den Willen des Erblassers aus dem Testament durchzusetzen?

Antwort: Es ist beim Nachlassgericht ein Testamentsvollstreckungsverfahren  (vasiyetnamenin tenfizi davası) zu beantragen. Je nach Inhalt des Testaments spricht das Gericht z.B. aus, das das Grundstück/arsa auf den Namen des XY einzutragen ist. Wenn Erben die Feststellung der Unwirksamkeit des Testaments beantragen wird zumeist ein Arrest im Grundbuch eingetragen, so dass eine Eintragung/Übertragung vorläufig gestoppt ist.

F: Wenn es ein wirksames Testament gibt, in dem ich nicht erwähnt werde, bekomme ich dann gar nichts?

Antwort: Kindern, dem überlebenden Ehegatten, den Eltern sowie den Geschwistern steht ein Pflichtteil zu. Das ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. In dieser Höhe bleiben sie Erben (mirascı).

F: Ist das Türkische Testament wirksam?

Antwort: Dies kommt auf die gewählte Testamentsform an und ist abhängig davon, ob die Formvorschriften eingehalten wurden. Dies ist einzelfallabhängig zu prüfen. Testamente können gerichtlich angefochten werden, s.o.

F: Wie kann ich ein Testament erstellen?

  • Eigenhändig, das heißt, höchstpersönlich handschriftlich verfasst, unterschrieben, mit Angabe des Datums,
  • in Deutschland oder in der Türkei von einem Notar beurkundet oder
  • im Notfall als Nottestament.

F: Ist es sinnvoll, ein Testament für die Türkei zu verfassen?  

Antwort: Es kommt darauf an. Es sollte zuerst geprüft werden, ob Sie nicht anders und kostengünstiger an Ihr Ziel kommen können. Wenn der Erblasser aber erst für den Fall seines Ablebens Verfügungen treffen und vorher über sein eigenes Vermögen frei verfügen können möchte, dann bietet sich ein Testament an. Für die Erben ist es erfahrungsgemäß aufwendig, ein Testament vollstrecken zu lassen.

F: Ist ein deutsches Testament in der Türkei gültig?  

Antwort: Grundsätzlich schon. Das deutsche Testament ist in der Türkei genau so zu behandeln wie ein türkisches. Es gibt aber auch Fälle (zum Beispiel Berliner Testament) in denen das deutsche Testament nicht türkischem Recht entspricht. Meistens kennt der deutsche Notar das türkische Recht nicht. In diesen Fällen ist es ratsam, sich zum Beispiel bei uns Rat einzuholen, wie das Testament hinsichtlich der türkischen Nachlassgegenstände formuliert werden sollte. Sie können also auch den türkischen Nachlass im deutschen Testament regeln.